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   BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79   

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BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79 (https://dejure.org/1983,1012)
BAG, Entscheidung vom 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79 (https://dejure.org/1983,1012)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 1983 - 1 AZR 1249/79 (https://dejure.org/1983,1012)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 375
  • NJW 1984, 824
  • BB 1984, 140
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79
    Dieses allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG enthält auch ein Element der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das sich als Recht auf Respektierung eines geschützten Bereiches darstellt und Eingriffen entgegensteht, die geeignet sind, diese engere Persönlichkeitssphäre zu beeinträchtigen (BVerfGE 34, 238, 247; 54, 148, 153).

    Dieser zieht einem staatlichen Eingriff Grenzen und bestimmt damit zugleich die Reichweite dieses Grundrechtes (BVerfGE 32, 373, 379; 34, 238, 246).

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79
    Es bestimmt den Inhalt des durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechtes (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit BGHZ 13, 334).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79
    Dieses allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG enthält auch ein Element der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das sich als Recht auf Respektierung eines geschützten Bereiches darstellt und Eingriffen entgegensteht, die geeignet sind, diese engere Persönlichkeitssphäre zu beeinträchtigen (BVerfGE 34, 238, 247; 54, 148, 153).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79
    Dieser zieht einem staatlichen Eingriff Grenzen und bestimmt damit zugleich die Reichweite dieses Grundrechtes (BVerfGE 32, 373, 379; 34, 238, 246).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79
    Führt diese Interessenabwägung dazu, daß die dem Eingriff entgegenstehenden Interessen im konkreten Falle ersichtlich wesentlich schwerer wiegen als diejenigen Belange, deren Wahrung die staatliche Maßnahme dienen soll, so verletzt der gleichwohl erfolgte Eingriff den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 44, 353, 373).
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79
    Als gemeinschaftsbezogener und gemeinschaftsgebundener Bürger muß vielmehr jedermann staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit erfolgen und sich dabei im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes halten (BVerfGE 27, 344, 350).
  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 1237/79

    Zeugenvernehmung - Aussageverwertung

    Auszug aus BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79
    Dessen Schutz kann auch der Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegenüber Eingriffen des Arbeitgebers beanspruchen (Wiese, Der Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, ZfA 1971, 273, 277, BAG Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 AZR 1237/79 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 25.05.1982 - 1 AZR 1073/79

    Dienstordnung - Dienstpflichtverletzung - Mitbestimmung - Personalrat -

    Auszug aus BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79
    Nur soweit der Dienststellenleiter bzw. der Vorstand zur Regelung befugt ist, kann er auch mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung abschließen, wie sie für die der Mitbestimmung des Personalrats unterliegenden Angelegenheiten des § 75 Abs. 3 BPersVG vorgesehen ist (Entscheidung des Senats vom 25. Mai 1982 - 1 AZR 1073/79 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

    Die Anwendung des § 2 in Verb. mit § 1 KSchG durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht nicht uneingeschränkt nachgeprüft werden, sondern nur darauf, ob die Änderung der bisherigen Arbeitsbedingungen aus verhaltens- und/oder personenbedingten Gründen im Sinne des § 1 KSchG sachlich gerechtfertigt war und die neuen Bedingungen für den Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes annehmbar waren (vgl. BAGE 25, 213 [BAG 07.06.1973 - 2 AZR 450/72] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung; BAGE 42, 375, 381, 382 = AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, unter III 1 der Gründe).

    Es handelt sich hierbei um allgemeine Verwaltungsvorschriften nach Art. 86 GG, an die die Beklagte als Teil der bundeseigenen Verwaltung gebunden ist (BAGE 42, 375, 380 f. = AP Nr. 11 zu § 75 BPersVG, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81

    Anspruch auf Vernichtung des Personalfragebogens

    Danach kann - auch nach Inkrafttreten des BDSG - außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Gesetzes bei der Speicherung und Weitergabe von Daten eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers durchaus infrage kommen (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1983 - 1 AZR 1249/79 - AP Nr. 11 zu § 75 BPersVG, zu II 4 und III der Gründe, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83

    Streitigkeit über die Zulässigkeit von Maßnahmen einer Sicherheitsprüfung bei den

    Zu den auch im Privatrechtsverkehr zu beachtenden Wertentscheidungen des Grundgesetzes gehört das durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Persönlichkeitsrecht (LAG Baden-Württemberg Urteil vom 26. Januar 1972 - 8 Sa 109/71 -, NJW 1976, 310; BAGE 25, 80, 86 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; 42, 375, 381, 383 = AP Nr. 11 zu § 75 BPersVG; 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).

    Im vorliegenden Fall ist dabei (zunächst) nicht von Bedeutung, ob die für den Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht definierten besonderen Kautelen für eine verfassungsmäßige Grundlage der Beschränkung des informationellen Selbstbestimmungsrechts auch gegenüber der Beklagten als Teil der Verwaltung des Bundes gelten, da die Beklagte jedenfalls den von ihr zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BAGE 42, 375, 382 = AP, aaO) nicht gewahrt hat.

    Die Erklärung des Bundesministers, einen Bereich zum sicherheitsempfindlichen Behördenteil zu erklären, ist eine politische Entscheidung, deren sachliche Berechtigung von den Gerichten jedenfalls dann nicht näher nachgeprüft werden kann, wenn die darin zum Ausdruck gekommene Einschätzung des möglichen Sicherheitsrisikos nicht völlig abwegig ist (BAGE 42, 375, 384 = AP, aaO).

  • ArbG Leipzig, 16.07.1992 - 9 A 3100/91

    Bestehendes Angestelltenverhältnis; Lehrer; Fragebogen; Stasi-Mitarbeit

    Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes der Klägerin liege nicht vor, was sich schon aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79 - (NJW 84, S.824 ff. und DB 1984, S.139 f.) ergebe.

    cc) Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich entgegen der Auffassung des beklagten Landes auch weder aus dem von ihm angeführten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.05.1983 (NJW 84, S. 824 ff) noch aus den besonderen Bedingungen des öffentlichen Dienstes, hier speziell des Schulwesens, im Beitrittsgebiet.

    (Zu dieser Frage und den grundsätzlichen Bedenken bei Fragen zur politischen Einstellung vgl. insoweit insbesondere Urteil des BAG v. 17.05.1983 unter 111.2 der Urteilsgründe, NJW 84, S. 824, 825).

  • LAG Hamm, 01.09.1995 - 10 Sa 1909/94

    Verwertungsverbot eines über Zimmersprechanlage mitgehörten Telefonats im

    Das Recht am eigenen Wort ist als Ausprägung des grundrechtlichen Persönlichkeitsschutzes anerkannt (BVerfGE 34, 238, 245; BVerfGE 54, 148, 154; BVerfG, Beschluss vom 19.12.1991, AP Nr. 4 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht = NZA 1992, 307, 308).

    Ob, hiernach ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Wort) gerechtfertigt ist, richtet sich insoweit nach einer durchzuführenden Abwägung zwischen dem gegen die Verwertung streitenden Persönlichkeitsrecht und einem dafür sprechenden Interesse des Beweisführers (BVerfG, Beschluss vom 19.12.1991, aaO.; LAG Bremen, Urteil vom 25.02.1994, DB 1994, 2630 = MDR 1994, 597 ).

  • BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86

    Anspruch gegen die Bundespost auf Nichtvorlage der den Arbeitnehmer betreffenden

    Eine Auswertung der Schaublätter durch den Bundesrechnungshof ist keine Maßnahme der Bundespost mehr, so daß auch insoweit ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats ausscheidet (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1983, BAGE 42, 375 = AP Nr. 11 zu § 75 BPersVG).
  • LAG Hamburg, 17.03.1998 - 3 Sa 18/97

    Entlassung eines Dienstordnungs-Angestellten; Umfang der Personalratsbeteiligung

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  • BVerwG, 09.07.1999 - 2 A 2.99

    Sicherheitsüberprüfung des Bundesnachrichtendienstes bei Mitarbeitern des eigenen

    Das gilt namentlich auch für Klagen von Angestellten, die sich gegen Sicherheitsüberprüfungen des Bundesnachrichtendienstes und damit im Zusammenhang stehende Maßnahmen richten (vgl. u.a. BAG, Urteile vom 17. Mai 1983 - 1 AZR 1249/79 - <BAGE 42, 375 ff.> und vom 16. Oktober 1986 - 6 AZR 331/83 - ).
  • ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12

    Einsichtnahme in Personalakte durch Dritte

    Überwiegende Interessen des Arbeitgebers können im Einzelfall die Offenlegung von Teilen der Personalakte auch Dritten gegenüber rechtfertigen (BAG 04.04.1990 - 5 AZR 299/89 -juris; Kontrolle durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Revisoren; 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79 - juris; Weiterleitung des vom Arbeitnehmer in Kenntnis der Bedeutung und Funktion ausgefüllten Fragebogens zur Sicherheitsüberprüfung an das Bundesamt für Verfassungsschutz).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.05.1986 - 6 Sa 162/86

    Fragebogen zur Sicherheitsüberprüfung im Fernmeldewesen der Deutschen Bundespost;

    Die Entscheidung des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen, bestimmte Tätigkeitsbereiche seiner Arbeitnehmer zum sicherheitsempfindlichen Behördenteil zu erklären, ist eine politische Entscheidung, deren sachliche Berechtigung von den Gerichten nur daraufhin überprüft werden kann, ob die darin zum Ausdruck gekommene Einschätzung des möglichen Sicherheitsrisikos nicht völlig abwegig ist - so BAG, Urteil vom 14.02.1979, BAGE 42, 375 ff., 384 [BAG 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79] -.
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